Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei.
Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit regelt § 3 Nr. 33 EStG, R 3.33 LStR legt ergänzende Einzelheiten fest. Nach dem BMF-Schreiben v. 5.2.2020, IV C 5 - S 2334/19/10017 :002 ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG in den Fällen schädlicher Gehaltsumwandlungen ausgeschlossen.
Entgelt | LSt | SV |
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Zuschuss zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder, zusätzlich geleistet | frei | frei |
Zuschuss zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder im Rahmen einer Entgeltumwandlung | pflichtig | pflichtig |
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