Begriff

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit regelt § 3 Nr. 33 EStG, R 3.33 LStR legt ergänzende Einzelheiten fest. Nach dem BMF-Schreiben v. 5.2.2020, IV C 5 - S 2334/19/10017 :002 ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 33 EStG in den Fällen schädlicher Gehaltsumwandlungen ausgeschlossen.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Zuschuss zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder, zusätzlich geleistet frei frei
Zuschuss zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder im Rahmen einer Entgeltumwandlung pflichtig pflichtig
 

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