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Abs. 5 verpflichtet die Verbände der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, zur Regelung der Einzelheiten gemeinsame Richtlinien zu erlassen. Die Gemeinsamen Richtlinien in der Unfallversicherung nach § 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten sind am 1.7.2014 in Kraft getreten (https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/richtlinien_uvt/reise.pdf).

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