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Durch Art. 2 des Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 9.7.2021 (BGBl. I S. 2506) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2023 eingeführt.

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