Bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung kann die Satzung der gesetzlichen Krankenkasse abweichende Bestimmungen zur Berechnung des Krankengeldes vorsehen.[1] Die Satzungen der Krankenkassen sollen solche Fälle regeln, die sich gesetzlich nicht erfassen lassen, da sie nicht der üblichen Arbeitsgestaltung entsprechen (z. B. neue Arbeitsformen wie das Job-Sharing oder Sonderformen der Teilzeitarbeit). Die Satzungen müssen sicherstellen, dass das Krankengeld auch in diesen Fällen seine Entgeltersatzfunktion erfüllt.

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