Mit dem Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dokumentiert die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale) insbesondere, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt. Dazu sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung und für einen Zeitraum von in der Regel 6 Monaten zuvor maßgebend.

Bislang wurde die Unbedenklichkeitsbescheinigung in einem zumeist papiergestützten Verfahren ausgestellt, das zum 1.1.2024 durch ein in die Entgeltabrechnung integriertes elektronisches Verfahren ersetzt wird.[1]

Danach hat der Arbeitgeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber der Krankenkasse elektronisch zu beantragen, an die der Gesamtsozialversicherungsbeitrag für den jeweiligen Arbeitnehmer zu zahlen ist. Der Arbeitgeber kann wählen, ob die Unbedenklichkeitsbescheinigung einmalig oder in einem sog. Abonnentenmodell (monatlich, viertel- oder halbjährlich) ausgestellt werden soll. Die Einzugsstelle stellt dem Arbeitgeber die Bescheinigung in elektronischer Form aus.

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