Die Verwaltung hat die Auslandssätze für den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungspauschalen für Reisen ab dem Jahr 2023 bekannt gemacht.[1] Bis zu dieser Höhe kann der Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen vornehmen. Änderungen ergeben sich aus der Tabelle u. a. für folgende Staaten bzw. Orte:
- Belgien
- Dänemark
- Frankreich (mit Ausnahme Paris)
- Griechenland (nur Athen)
- Luxemburg
- Portugal
- USA (unterschiedliche Pauschalen für viele Metropolen)
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