Die Verwaltung hat die Auslandssätze für den Verpflegungsmehraufwand und die Übernachtungspauschalen für Reisen ab dem Jahr 2023 bekannt gemacht.[1] Bis zu dieser Höhe kann der Arbeitgeber steuerfreie Erstattungen vornehmen. Änderungen ergeben sich aus der Tabelle u. a. für folgende Staaten bzw. Orte:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich (mit Ausnahme Paris)
  • Griechenland (nur Athen)
  • Luxemburg
  • Portugal
  • USA (unterschiedliche Pauschalen für viele Metropolen)

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