AA, 23.11.2004, o.Az

Bekanntmachung
über das In-Kraft-Treten des deutsch-polnischen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
und über das gleichzeitige Außerkrafttreten
des früheren Abkommens vom 18.12.1972 (BGBl 2005 II S. 55 vom 21.1.2005))
 
Vom 24.11.2004

Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 15.9.2004 zu dem Abkommen vom 14.5.2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2004 II S. 1304) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Abs. 2

am 19.12.2004

in Kraft treten wird.

Die Ratifikationsurkunden wurden in Warschau am 19.11.2004 ausgetauscht.

Nach Artikel 32 Abs. 3 dieses Abkommens wird das Abkommen vom 18.12.1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 1975 II S. 645) am 19.12.2004 außer Kraft treten.

 

Normenkette

DBA-Polen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge