Zwischen

................................................

[Name und Adresse],

vertreten durch

................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

................................................

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

wird folgende Betriebsvereinbarung zum Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz getroffen:

§ 1 Erlaubnis durch den Arbeitgeber

Das Mitbringen eines Hundes in den Betrieb, der kein Assistenzhund i.S.d. §§ 12e ff. BGG ist, ist nur nach vorheriger Gestattung durch den Arbeitgeber erlaubt. Die Gestattung ist vom Arbeitnehmer mindestens in Textform zu beantragen.

§ 2 Bedingungen der Erlaubnis

Der Bürohund wird nur gestattet, sofern

  • er eine Probezeit im Betrieb erfolgreich absolviert hat. Vor allem darf niemand im Kollegium (subjektiv begründete) Angst vor diesem Hund oder eine Allergie haben und die Arbeitsabläufe dürfen nicht gestört werden.
  • er stubenrein und (v.a. gegen Tollwut) geimpft ist und regelmäßig entwurmt wird; der Heimtierausweis ist dem Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer einmal jährlich unaufgefordert vorzulegen. Der Hund darf nicht mitgebracht werden, wenn er an einer ansteckenden Krankheit leidet oder von Flöhen oder Läusen befallen ist.
  • er weder akustisch (bellen, heulen etc.) noch olfaktorisch ([nasses] Fell, Blähungen, offenes Futter) belästigt.
  • Verunreinigungen durch den Hund vom Arbeitnehmer selbst außerhalb der Arbeitszeit entfernt werden.
  • die tier- und artgerechte Haltung vom Arbeitnehmer sichergestellt wird.
  • für das Mitbringen des Hundes feste Zeiten und auch Räume vereinbart sind, in denen sich der Hund (nicht) aufhalten darf. Der Arbeitnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Hund nur in den vereinbarten Bereichen aufhält oder bewegt. Außerhalb des Büros des Arbeitnehmers, vor allem in öffentlichen Bereichen, ist der Hund anzuleinen. Generell hat der Arbeitnehmer die Sicherheit zu gewähren.
  • der Arbeitnehmer vorab eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens ...... abgeschlossen hat und dies dem Arbeitgeber nachweist.

§ 3 Widerrufsvorbehalt

Wird eine Bedingung nicht (mehr) erfüllt, kann die Erlaubnis sofort widerrufen werden. Eine Missachtung des Widerrufs der Erlaubnis berechtigt den Arbeitgeber zu einer Abmahnung und bei Wiederholung des Fehlverhaltens zu einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitnehmers.

Ort, Datum: Ort, Datum:
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Für den Arbeitgeber: Für den Betriebsrat:
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