Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) hier die ASR A3.5 geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemacht.

Über den Hinweis auf die Einhaltung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse gemäß § 4 Ziff. 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber den jeweiligen Stand der Vorschriften und der Technik berücksichtigen. Der Arbeitgeber hat eine aktive Holschuld, sich über die technischen Normen und die einschlägigen Vorgaben der Berufsgenossenschaften zu informieren und diese umzusetzen. Praktische Hinweise sind zu erhalten bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Auch auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesarbeitsministeriums finden sich weiterführende Hinweise.

Die ASR A3.5 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten und regelt in Ziffer 4.4 die Notwendigkeit einer zusätzlichen, angepassten Gefährdungsbeurteilung bei Temperaturen von mehr als 26 °C.

Bei Temperaturen von mehr als 30 °C ist eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend und es müssen arbeitgeberseitig zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Der Katalog der dort genannten Reaktionsmöglichkeiten ist nicht abschließend, sondern beispielhaft.

Die Arbeitsstättenrichtlinie definiert damit den "Stand der Technik". Dieser "Stand der Technik" ist begrifflich der in § 4 Nr. 3 ArbSchG geregelte allgemeine Grundsatz des Arbeitsschutzes, der vom Arbeitgeber einzuhalten ist. Die Rede ist vom "jeweiligen" Stand der Technik. Dieser entwickelt sich weiter. Die aktuell geltende Arbeitsstättenrichtlinie (Stand 2010) dürfte in absehbarer Zeit mit den Erkenntnissen des Klimawandels und den Auswirkungen von Hitzeperioden auf die Arbeitsfähigkeit weiterentwickelt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge