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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Laibach am 17. Mai 2011 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 3. Mai 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2006 II S. 1091, 1092) wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.[1].

 

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel III Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. [2].

[1] In Kraft getreten am 9. März 2012.
[2] In Kraft getreten am 30.7.2012 (BGBl 2013 II S. 330). Anwendung grundsätzlich ab 30.7.2012.

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