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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Ljubljana am 3. Mai 2006 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 31 Abs. 2 in Kraft[1] tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

[1] In Kraft getreten 19. Dezember 2006, anzuwenden grundsätzlich ab 1.1.2007.

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