Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen machen eine flexible und anreizorientierte Vergütung zum zentralen Thema. Veränderte Kundenwünsche, die zunehmende Ersetzung einfacher Tätigkeiten durch technologische Lösungen, aber auch die gewachsene Bedeutung qualifizierter und leistungsstarker Mitarbeiter als Wettbewerbsfaktor sind dafür die ausschlaggebenden Faktoren. Die damit verbundene Herausforderung besteht darin, gute Mitarbeiter bei gleichzeitiger Steigerung der Produkt- und Dienstleistungsqualität zu motivieren und zu binden. Da die Zeitvergütung in diesem Zusammenhang einige Schwächen aufweist, wird sie in ihrer Reinform in der Praxis kaum noch angewendet. An ihre Stelle ist eine Kombination aus Zeit- und Leistungsvergütung getreten. So wird oftmals ein festes Grundgehalt um eine leistungsabhängige Komponente ergänzt.

Bei der Leistungsvergütung ist die individuelle Leistung des Arbeitnehmers entscheidend. So sind nicht die Wochenstunden des Mitarbeiters relevant, sondern beispielsweise die Stückzahl eines Produktes bzw. einer Dienstleistung, die er innerhalb einer bestimmten Zeit herstellt.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel Leistungsvergütung

Zwei Arbeitnehmer A und B werden nur danach bezahlt, wie viele Produkte sie ihren Kunden verkaufen. Mitarbeiter A verkauft fünf Produkte in einer Stunde, Arbeitnehmer B hingegen sieben. Mitarbeiter B bekommt aufgrund der besseren Leistung einen höheren Lohn als sein Kollege, obwohl ihre Arbeitszeit identisch war. In einem anderen Unternehmen richtet sich der Tageslohn eines Obstpflückers nach der Anzahl der Kisten der Äpfel, die er pflückt. Je höher die Kistenzahl, desto höher auch die Mitarbeitervergütung. Kann der Arbeitnehmer seine produzierte Menge um 40 Prozent steigern, erhält er dementsprechend auch 40 Prozent mehr Lohn.

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