Das DEÜV-Meldeverfahren[1] gilt auch bei einer Beschäftigung für Flüchtlinge uneingeschränkt und ohne weitere Besonderheiten. Dies bedeutet u. a., dass der Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit dem Personengruppenschlüssel 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111 zu melden ist.

Liegt die Versicherungsnummer noch nicht vor, müssen zusätzliche Angaben bei der Anmeldung gemacht werden.[2]

 
Hinweis

Meldungen bei unbekanntem Geburtstag

Wenn die für die Anmeldung notwendige Versicherungsnummer noch nicht vergeben und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers nicht bekannt ist, kann im Datenbaustein Geburtsangaben entweder XXXX0000 (Geburtstag und Geburtsmonat unbekannt) oder XXXXXX00 (Geburtstag unbekannt) angegeben werden.

[1]

S. Meldungen.

[2]

S. Anmeldung.

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