Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund können mangels Vorliegens entsprechender Dokumente erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen. Da hier keine Sonderregelungen hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Qualifikationen existieren, können auch hochqualifizierte Menschen oftmals nur Beschäftigungen im Niedriglohnsektor nachgehen. Grundlage für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" (BQFG). Für landesrechtlich geregelte Berufe gelten entsprechende Anerkennungsgesetze der Länder.

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