Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund stehen vor der besonderen Schwierigkeit, dass sie erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen können. Das liegt zum einen daran, dass sie teilweise aus Ländern kommen, die ein grundsätzlich anderes Ausbildungs- und Berufssystem aufweisen und dort keine entsprechenden Dokumente oder Zeugnisse ausgestellt werden. Zum anderen können viele Menschen fluchtbedingt keine entsprechenden Papiere mit sich führen oder diese gehen auf der Flucht verloren. Da hier keine Sonderregelungen hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Qualifikationen existieren, können auch hochqualifizierte Menschen oftmals nur Beschäftigungen im Niedriglohnsektor nachgehen.

Zu den Voraussetzungen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise siehe Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.

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