Zur Ermittlung des Faktors werden folgende Angaben der Ehe-/Lebenspartner benötigt:

  • Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Bruttoarbeitslöhne im Kalenderjahr.
  • Bei Arbeitnehmern, für die der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommt, ist im Antrag auch das Geburtsdatum anzugeben.
  • In den Fällen, in denen Versorgungsbezüge vorliegen, sind zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags weitere Angaben erforderlich. Dabei handelt es sich um die Höhe der Versorgungsbezüge im Kalenderjahr, das Jahr des Versorgungsbeginns und die Höhe der monatlichen Versorgungsbezüge im ersten vollen Monat nach Versorgungsbeginn.

Weitere Angaben und Nachweise

Zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen, insbesondere für Rente, Krankheit und Pflege sind weitere Angaben erforderlich.[1] Dabei handelt es sich um die Angaben der Versicherung

  • in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung und
  • die Frage, ob der Arbeitgeber dazu steuerfreie Zuschüsse geleistet hat.

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind in tatsächlicher Höhe anzugeben, soweit es sich um die Basisabsicherung handelt. Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird eine Mindestvorsorgepauschale von 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 EUR berücksichtigt, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn die Arbeitnehmer-Ehegatten/Lebenspartner entsprechende Angaben nicht vornehmen.

Als Ergebnis der Antragstellung bildet das Finanzamt die Steuerklasse IV und den Faktor als Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Lohnsteuerabzug der Ehe-/Lebenspartner.[2]

[1] S. Teil F des Lohnsteuer-Ermäßigungsantrags.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge