Weiterhin kann die Vermutung der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts mit Personalgewinnungsschwierigkeiten zur Zeit der Einstellung widerlegt werden, etwa weil ein höheres Gehalt wegen der Lage am Arbeitsmarkt erforderlich war, um die offene Stelle mit einer geeigneten Arbeitskraft zu besetzen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Personalgewinnungsschwierigkeiten

Das Unternehmen U muss die Stelle als Personalsachbearbeiter zeitnah besetzen. Der bestgeeignete Bewerber B ist nicht bereit, zu der von U angebotenen Vergütung den Arbeitsvertrag zu schließen, sondern fordert ein um 1.000 EUR höheres Grundgehalt. Kann U, der die Stelle dringend besetzen muss, ohne Verletzung des Entgeltgleichheitsgebots dem B die geforderte Vergütung zahlen?

Allein das bessere oder das gute Verhandlungsgeschick des B ist nicht geeignet, die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Entgeltdiskriminierung zu widerlegen, da andernfalls sich der Arbeitgeber nur allzu leicht der Beachtung des Grundsatzes der geschlechtsbezogenen Entgeltgleichheit entziehen kann.[2] Das bedeutet, dass U im obigen Beispiel nicht die höhere Vergütung des B mit dessen gutem Verhandlungsgeschick rechtfertigen kann.

Allerdings könnte die Vermutung der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts mit Personalgewinnungsschwierigkeiten widerlegt werden, wenn U z. B. darlegt, dass es die Lage am Arbeitsmarkt erfordert hat, dem B die höhere Entlohnung zu zahlen, da zu der für die von U angebotene Vergütung kein ebenso gut geeigneter Bewerber bereit gewesen ist, den Arbeitsvertrag abzuschließen.

 
Praxis-Tipp

Dokumentation von Gehaltsverhandlungen

Vorstehende Ausführungen zeigen, dass es für Arbeitgeber zukünftig wichtig ist, Gehaltsverhandlungen und ihren Kontext gründlich zu dokumentieren, um die Gründe für die vergütungsseitige Besser- bzw. Schlechterstellung einer Frau oder eines Mannes im Streitfall beweisen zu können.[3] Ebenso sollte die Lage am Arbeitsmarkt zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung festgehalten werden, etwa durch Dokumentation der durchschnittlich gezahlten Vergütung für die Stelle am Arbeitsmarkt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge