BAG-Urteil zur Entgeltgleichstellung

Das neue Urteil des BAG zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern wirft einige Fragen auf. Welche Faktoren können bei der Entgelt­bemessung be­rück­sichtigt werden? Wie sind die Instru­­mentarien des Entgelt­trans­pa­renz­­gesetzes zu handhaben? Welche künf­tigen gesetzlichen Regelungen stehen am Horizont? 

Laut Statistischem Bundesamt verdienten Frauen im Jahr 2022 pro Stunde 18 Prozent weniger als Männer. Nach diesem unbereinigten Gender Pay Gap erhielten Frauen durchschnittlich 20,05 Euro pro Stunde, Männer hingegen 24,36 Euro und damit 4,31 Euro mehr. Der unbereinigte Gender-Pay-Gap berücksichtigt dabei nur den Bruttolohn aller erwerbstätigen Männer und Frauen ohne Berücksichtigung sonstiger Faktoren. Besonders auffällig: In Ostdeutschland (ohne Berlin) beträgt der unbereinigte Gender Pay Gap nur 7 Prozent, im Westen (mit Berlin) hingegen 19 Prozent. Nach den letzten Erhebungen aus dem Jahr 2022 verdienten Frauen nach dem bereinigten Gender Pay Gap, also unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, die eine niedrigere Bezahlung zur Folge haben, pro Stunde 7 Prozent weniger als Männer bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation. 

Worum geht es?

Bei der Entgeltgleichstellung geht es um den Grundsatz "Gleiche Arbeit = Gleicher Lohn". Dies bezieht sich insbesondere auf die Entgelte von...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
Personalmagazin 6/2023

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Schlagworte zum Thema:  Entgelt