Zum 24.12.2022 sind das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) in Kraft getreten. Hiernach konnten Unternehmen als Energieverbraucher je nach Energieverbrauch und dem Vorliegen weiterer Voraussetzungen hohe finanziellen Entlastungen von Strom- und Gaskosten verlangen. Für Entlastungen unter 2 Mio. EUR stellen die Gesetze arbeitsrechtlich betrachtet keine Bedingungen auf.

Bei Entlastungen über 2 Mio. EUR hingegen mussten Unternehmen sich verpflichten, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze zu erhalten. Vgl. ausführlich hierzu den Beitrag Energiekrise: Arbeitsplatzerhalt als Voraussetzung für hohe finanzielle Entlastungen bei Strom- und Gaspreisen.

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