Umfang private Nutzung pro Monat | Kostenermittlung | Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers (km-bezogen, pauschal oder für individuelle Betriebskosten) | Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten | |
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1-%-Regelung (Methode 1) |
Mit 1 % des auf volle 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises[1] (unabhängig, ob Neu- oder Gebrauchtwagen) zzgl. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer[2] | Anrechnung auf den geldwerten Vorteil | Anrechnung des Zuschusses im Zahlungsjahr bis zur Höhe des geldwerten Vorteils dieses Jahres. Ein evtl. übersteigender Teilbetrag ist in den Folgejahren anzurechnen. Er ist damit nicht verloren. | |
Einzelnachweis (Methode 2) |
Ermittlung der privat gefahrenen km anhand Fahrtenbuch oder -schreiber zzgl. der Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte | Kilometersatz aufgrund der Gesamtkosten[3] (= Summe Nettoaufwendungen zzgl. USt und AfA) | Anrechnung auf den geldwerten Vorteil |
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