Für das Kalenderjahr 2020 galt eine Hinzuverdienstgrenze für erwerbstätige Rentner in Höhe von 44.590 EUR. In den Kalenderjahren 2021 und 2022 betrug die Hinzuverdienstgrenze 46.060 EUR.

Zum 1.1.2023 ist die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentenbezieher, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, entfallen. Seither können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Eine analoge Regelung gilt auch in der Alterssicherung der Landwirte.

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