Die Nutzungsdauer für Computer ist verwaltungsseitig dauerhaft herabgesetzt worden. Die Aufwendungen können im Jahr der Anschaffung vollumfänglich geltend gemacht werden. Begünstigt sind Computerhardware (einschließlich der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware.[1]

Für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die zur Einkünfteerzielung verwendet werden, gilt dies entsprechend. Damit können auch Arbeitnehmer beruflich genutzte Wirtschaftsgüter sofort voll abschreiben.

Computer und Software, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde, konnten bei der Steuererklärung 2021 vollständig abgeschrieben werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge