Die Bezugsgröße beträgt im Jahr 2024 jährlich 42.420 EUR/West (2023: 40.740 EUR) bzw. 41.580 EUR/Ost (2023: 39.480 EUR). Monatlich beträgt sie 3.535 EUR/West (2023: 3.395 EUR) bzw. 3.465 EUR/Ost (2023: 3.290 EUR).

Als Bezugsgröße im Sinne der Sozialversicherung gilt das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der allgemeinen Rentenversicherung (ohne Auszubildende) im vorvergangenen Kalenderjahr, gerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.[1] Die Bezugsgröße für den Rechtskreis Ost wird abweichend ermittelt, indem die Entwicklung der Durchschnittsentgelte im Beitrittsgebiet besonders berücksichtigt wird. Für die Zeit ab 1.1.2025 ist eine Bezugsgröße (Ost) nicht mehr zu bestimmen.[2]

Durch die Anbindung der Bezugsgröße an das durchschnittliche Arbeitsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des jeweils vorvergangenen Kalenderjahres ist die Bezugsgröße dynamisch. Die Bezugsgröße wird jährlich in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung veröffentlicht.

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