Welche monatlichen Sachbezugswerte für freie Unterbringung bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung für 2024 bundesweit anzusetzen sind, kann aus der folgenden Übersicht entnommen werden:
Art des Sachbezugs | Betrag monatlich |
---|---|
Unterkunft | 278 EUR |
Wohnung | ortsübliche Miete[1] |
Die Bewertung der Unterkunft mit dem amtlichen Sachbezugswert ist unbillig, wenn der überlassene Wohnraum vom Durchschnittstandard wesentlich abweicht, vor allem wenn die Unterkunft nicht den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entspricht. Die Anwendung der für diese Fälle in der SvEV als Alternative vorgesehenen Bewertung der Unterkunft mit vereinfachten Quadratmeterpreisen ist z. B. für die Unterbringung in Wohncontainern oder Wohnwagen zu bejahen.[2]
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