Überblick

Der Betriebsrat ist Organ der Betriebsverfassung. Amtszeit und Geschäftsführung der Betriebsräte auf Betriebsebene sind in den §§ 2141 BetrVG geregelt. Aufgaben und Rechte der Betriebsräte finden sich nicht nur im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), sondern auch in zahlreichen weiteren Vorschriften. Die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Aufgaben anfallenden notwendigen Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

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