Der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen des Arbeitnehmers an ein berufsständisches Versorgungswerk ist steuerfrei in Höhe des Betrags, der als Arbeitgeberanteil bei Versicherungspflicht in der allgemeinen Rentenversicherung zu zahlen wäre.[1] Die Steuerfreiheit ist begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Gesamtaufwendungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeberzuschuss ist nicht steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei ist.

 
Wichtig

Steuerfreier Höchstzuschuss des Arbeitgebers

Der steuerfreie Höchstzuschuss errechnet sich durch die Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (West) mit dem amtlich festgelegten Arbeitgeberanteil:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) in 2024 beträgt 7.550 EUR monatlich.
  • Der Beitragssatz zur Rentenversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt jeweils bei 9,3 %.

Somit errechnet sich der monatliche steuerfreie Höchstzuschuss des Arbeitgebers für Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung mit 9,3 % v. 7.550 EUR, er beträgt somit 702,15 EUR.

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