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Belohnung

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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter einer Belohnung wird die Vergütung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für Leistungen besonderer Art verstanden. Die Belohnung kann in Geld oder Geldwert bestehen. Im Rahmen von Dienstverhältnissen wird eine Belohnung regelmäßig in der Absicht gewährt, ein bestimmtes Verhalten der Arbeitnehmer zu fördern. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff "Incentive" etabliert, der sich am ehesten mit dem deutschen Begriff "Anreiz" übersetzen lässt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Belohnungen stellen grundsätzlich Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG dar. Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung von Incentivereisen, die in H19.7 LStH behandelt werden.

Sozialversicherung: Belohnungen aus dem Beschäftigungsverhältnis zählen nach § 14 SGB IV zum Arbeitsentgelt. Belohnungen zur Verhütung von Unfällen, ausgezahlt durch die Unfallversicherungsträger, werden beitragsrechtlich nach § 14 SGB IV i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV und BFH, Urteil v. 22.2.1963, BStBl 1963 III S. 306 beurteilt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Prämien, Incentives, Preise pflichtig pflichtig
Belohnung für die Verhütung von Katastrophen/Unfällen frei frei

Lohnsteuer

1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Belohnungen an den Arbeitnehmer sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis und nicht im ganz überwiegend eigenen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gezahlt werden. Dies gilt auch für Belohnungen an Arbeitnehmer, die durch persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten eine Gefahr für Leib und Leben anderer abgewendet oder erheblichen Sachschaden verhindert haben.

Als steuerpflichtiger Arbeitslohn sind somit folgende Belohnungen einzuordnen:

  • Prämien des Arbeitgebers im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs,
  • Prämien für Verbesserungsvorschläge oder Erfindervergütungen,
  • Prä...

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