hier: Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV)

In der Anlage 4 zumRundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" sind die zulässigen Kombinationen der Datenbausteine mit den einzelnen Abgabegründen beschrieben. Für den Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) sind zurzeit die Kennzeichen "N" (Datenbaustein darf nicht vorhanden sein) und "K" (Datenbaustein muss vorhanden sein, sofern Daten bekannt sind) vorgesehen. Das Kennzeichen "K" führt bei einigen Arbeitgebern und Softwareherstellern zu Irritationen, da der Eindruck entsteht, dass es einen Ermessensspielraum dafür gibt, in welchem Fall ein DBUV zu übermitteln ist.

Um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden, wird vorgeschlagen in der Anlage 4 zum Rundschreiben "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" in der Spalte DBUV das "K" durch das Kennzeichen "m" zu ersetzen und die Fußnote zu "m" wie folgt zu ändern:

‹m =

Datenbaustein DBKS muss bei Meldesachverhalten der Personengruppen 140 bis 143 oder 149 oder bei Meldungen knappschaftlicher Betriebe (Stelle 1-3 im Feld BBNRVU im DSME = 980 oder 098) für Personengruppen ungleich 109 und 110 vorhanden sein.

Datenbaustein DBUV muss bei Meldesachverhalten der Personengruppen ungleich 108, 143, 203 bis 205, 207 bis 210 oder 301 bis 305 vorhanden sein.›

Die Besprechungsteilnehmer stimmen der Klarstellung in der Anlage 4 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" zu.

Anlage [Anmerkung der Redaktion: Hier nicht abgebildet.]

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