hier: Erweiterung des Meldeverfahrens aufgrund des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz - MEG II -) vom 07.09.2007 (BGBl. I 2007 S. 2246) sieht vor, dass die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger im Rahmen der Prüfung nach § 28p SGB IV auch die Betriebsprüfung für die Unfallversicherung übernehmen. Der gesetzliche Auftrag ist bereits durch Änderung der §§ 166 Absatz 2 SGB VII und § 28p Absatz 8 Satz 1 SGB IV festgeschrieben und tritt zum 1.1.2010 in Kraft.

Zur Umsetzung wird das DEÜV-Meldeverfahren im Rahmen des UVMG erweitert. Bei schon heute bestehenden Meldeanlässen (Abmeldung, Unterbrechungsmeldung und Jahresmeldung) nach § 28a SGB IV, sind ab dem 1.1.2009 auch die unfallversicherungsspezifischen Angaben beschäftigtenbezogen zu melden.

Einige Änderungen wurden bereits in der Meldebesprechung am 3./4.6.2008 (Punkt 5 der Niederschrift) beraten und beschlossen. Aufgrund neuer Erkenntnisse, die im Rahmen der Protokollabstimmung auftraten, sind weitere Änderungen erforderlich. Die Erweiterung des DBUV wurde bereits in der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherung", Version 2.33, berücksichtigt, damit die Datensatzbeschreibung des DBUV in dieser Anlage der Datensatzbeschreibung der Anlage 4 der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Absatz 2 SGB IV entspricht. In diesem Zusammenhang sind folgende Änderungen notwendig:

Änderung DBUV032 (siehe Anmerkung)[1]
Prüfung: "Zulässig ist nur 01 - 04".
Fehlerkurztext: "ANZAHL-UV nicht 01 bis 04".
Fehlerlangtext: "Im Feld Anzahl der anhängenden Teile (ANZAHL-UV) sind nur die Werte 01 bis 04 zulässig".
Änderung Prüfung DBUV122:
Prüfung: "Nur bei Meldungen mit fiktiven Gefahrtarifstellen (GTST = 88888888 oder 99999999) ist die Grundstellung (Leerzeichen) in der Mitgliedsnummer (MNR) zulässig".
Fehlerkurztext: "MITGLIEDS-NR ist ohne Inhalt".
Fehlerlangtext: "Die Mitgliedsnummer des Unternehmens beim zuständigen UV-Träger (Feld MITGLIEDS-NR) darf nicht Grundstellung (Leerzeichen) sein".
Wegfall Prüfung DBUV124:
Prüfung: "Meldungen mit fiktiven Gefahrtarifstellen sind nur für bestimmte Betriebsnummern der Gefahrtarifstelle (BBNRGT) zulässig (siehe DBUV125 und DBUV126)".
Neue Prüfung DBUV125:
Prüfung: "Bei Meldungen mit einer fiktiven Gefahrtarifstelle der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (GTST = 88888888) ist im Feld Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle (BBNRGT) nur eine Betriebsnummer der Anlage 19 Teil a zulässig".
Fehlerkurztext: "GTST = 88888888 bei der angegebenen BBNR-GTS unzulässig".
Fehlerlangtext: "Meldungen mit der fiktiven Gefahrtarifstelle (GTST = 88888888) sind nur mit einer Betriebsnummer (BBNRGT) des UV-Trägers gemäß Anlage 19 Teil a zulässig".
Neue Prüfung DBUV126:
Prüfung: "Bei Meldungen mit einer fiktiven Gefahrtarifstelle der Träger der Unfallversicherung (GTST = 99999999) ist im Feld Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle (BBNRGT) nur eine Betriebsnummer der Anlage 19 Teil b zulässig".
Fehlerkurztext: "GTST = 99999999 bei der angegebenen BBNR-GTS unzulässig".
Fehlerlangtext: "Meldungen mit der fiktiven Gefahrtarifstelle (GTST = 99999999) sind nur mit einer Betriebsnummer des UV-Trägers (BBNRGT) gemäß Anlage 19 Teil b zulässig".
Änderung Prüfung DBUV134:
Prüfung: "Bei Meldungen mit fiktiven Gefahrtarifstellen (GTST = 88888888 oder 99999999) ist im Feld beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UVEG) nur die Grundstellung (Nullen) zulässig".
Fehlerkurztext: "UV-EG ist nicht Grundstellung".
Fehlerlangtext: "Bei Meldungen mit fiktiven Gefahrtarifstellen (GTST = 88888888 oder 99999999) ist das beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung (UVEG) nicht Grundstellung (Nullen)".
Neue Prüfung DBUV140:
Prüfung: "Zulässig sind nur numerische Zeichen".
Fehlerkurztext: "ARBSTD nicht numerisch".
Fehlerlangtext: "Im Feld geleistete Arbeitsstunden (ARBSTD) sind nur numerische Zeichen zulässig".
Änderung DBUV910:
Prüfung: "Zulässig ist nur die Datenlänge 41 + (ANUV * 33)".
Fehlerkurztext: "Länge DBUV falsch, Abbruch".
Fehlerlangtext: "Für den Datenbaustein DBUV ist nur eine Länge von 41 + (ANUV * 33) zulässig".
Änderung Prüfung DBUV132 in DBUVH10[2]:
Prüfung: "Bei Meldungen ohne fiktive Gefahrtarifstelle (GTST ≠ 88888888 und 99999999) ist im Feld UVEG die Grundstellung (Nullen) nur zulässig, wenn mit einer oder mehreren vorhergehenden Meldungen der Höchstjahresarbeitsverdienst des UV-Trägers bereits erreicht wurde".
Fehlerkurztext: "UV-EG = 0 nur wenn Höchst-JAV mit früheren Meldungen erreicht".
Fehlerlangtext: "Im Feld UV-EG ist die Angabe 0 Euro nur zulässig, wenn mit einer oder mehreren vorhergehenden Meldungen in diesem Kalenderjahr die Höchst-JAV des UVTrägers bereits erreicht wurde".

Die Besprechungsteilnehmer stimmen den Änderungen zu. Die An...

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