Die Branchenmindestlöhne waren lange Zeit durch den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) geregelt.[1] Zuletzt galten vom 1.5.2021 bis 31.12.2021 folgende Mindestlöhne im Baugewerbe:

 
West Ost Berlin

Lohngruppe 1: 12,85 EUR

Lohngruppe 2: 15,70 EUR

Lohngruppe 1: 12,85 EUR

 

Lohngruppe 1: 12,85 EUR

Lohngruppe 2: 15,55 EUR

Die Lohngruppe 1 war bundesweit anwendbar für ungelernte Helfertätigkeiten auf dem Bau, die Lohngruppe 2 nur in den westlichen Bundesländern für Facharbeiter. Für alle Anwendungsfälle galt der Mindestlohn der Arbeitsstelle.

Die Regelungen des TV Mindestlohn waren vom BMAS für allgemeinverbindlich erklärt worden.[2] Die Verordnung galt für den Zeitraum vom 1.5.2021 bis zum 31.12.2021.

Die Tarifvertragsparteien konnten sich nicht auf neue Mindestlöhne einigen. Daher gilt seit dem 1.1.2022 in der Baubranche der gesetzliche Mindestlohn, der im Mindestlohngesetz geregelt ist.

 
  Höhe des gesetzlichen Mindestlohns
bis 31.12.2023 12,00 EUR brutto/Stunde
ab 1.1.2024 12,41 EUR brutto/Stunde
ab 1.1.2025 12,82 EUR brutto/Stunde

Interaktive Grafik: Infographic

[1] TV Mindestlohn v. 28.9.2018 i. d. F. v. 29.1.2021.
[2] Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung – 12. BauArbbV) v. 23.4.2021, BAnz AT 30.4.2021 V2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge