Die Branchenmindestlöhne waren lange Zeit durch den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (TV Mindestlohn) geregelt.[1] Zuletzt galten vom 1.5.2021 bis 31.12.2021 folgende Mindestlöhne im Baugewerbe:
West | Ost | Berlin |
Lohngruppe 1: 12,85 EUR Lohngruppe 2: 15,70 EUR |
Lohngruppe 1: 12,85 EUR |
Lohngruppe 1: 12,85 EUR Lohngruppe 2: 15,55 EUR |
Die Lohngruppe 1 war bundesweit anwendbar für ungelernte Helfertätigkeiten auf dem Bau, die Lohngruppe 2 nur in den westlichen Bundesländern für Facharbeiter. Für alle Anwendungsfälle galt der Mindestlohn der Arbeitsstelle.
Die Regelungen des TV Mindestlohn waren vom BMAS für allgemeinverbindlich erklärt worden.[2] Die Verordnung galt für den Zeitraum vom 1.5.2021 bis zum 31.12.2021.
Die Tarifvertragsparteien konnten sich nicht auf neue Mindestlöhne einigen. Daher gilt seit dem 1.1.2022 in der Baubranche der gesetzliche Mindestlohn, der im Mindestlohngesetz geregelt ist.
Höhe des gesetzlichen Mindestlohns | |
bis 31.12.2023 | 12,00 EUR brutto/Stunde |
ab 1.1.2024 | 12,41 EUR brutto/Stunde |
ab 1.1.2025 | 12,82 EUR brutto/Stunde |
Interaktive Grafik: Infographic
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