Leitsatz (redaktionell)
Wenn sich die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer so erheblich ändert, daß weniger Betriebsratsmitglieder als geschehen freizustellen sind, ist der Betriebsrat gehalten, seinen ursprünglichen Freistellungsbeschluß entsprechend zu ändern.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 442549 |
DB 1975, 699 (LT1) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen