Durch Arbeitszeitmodelle wird die Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeiten abgebildet und Arbeitszeiten können flexibel und maßgeschneidert entwickelt werden. Aus dem jeweiligen Arbeitszeitbedarf werden konkrete Personalbedarfe und Personaleinsatzpläne generiert, die zur Abdeckung der Betriebszeiten erforderlich sind.

Betriebszeit ist die Zeit der betrieblichen Leistungserstellung. Das kann Zeit für Produktion, Dienstleistung, Service sein. Arbeitszeit ist die mit den Beschäftigten vertraglich vereinbarte Zeit, in der ein Arbeitnehmer im entsprechenden Unternehmen seine Arbeitsleistung gegen Entgelt erbringt. Sie ist die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die betrieblichen Gestaltungsspielräume sowie die Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verbindlich geregelt.

Abb. 2: Vergleich Arbeitszeit und Betriebszeit

2.1 Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 ist ein Arbeitsschutzgesetz, das der Gesundheit der Beschäftigten dient und vor Überforderung oder zu kurzer Erholungszeit schützen soll. Vom Gesetzgeber werden Handlungsspielräume für die betriebliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten aufgezeigt, die den individuellen Bedürfnissen und Situationen in Unternehmen gerecht werden sollen[1] . Insbesondere darf die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden. Ausnahmsweise kann die Arbeitszeit maximal zehn Stunden mit einer Ausgleichsphase betragen (§ 3 ArbZG). Ferner sind Ruhepausen und -zeiten (§§ 4, 5 ArbZG) zu gewähren. Arbeitgeber sind verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Beschäftigten aufzuzeichnen (§ 16, Abs. 2 ArbZG). Eine transparente Arbeitszeitdokumentation trägt dazu bei, präventiv die Gesundheit der Beschäftigten wirksam zu schützen und Überlast zu vermeiden[2].

[1] (Baeck und Deutsch 2004)
[2] (Anzinger und Koberski 2009)

2.2 Instrumente der Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben sich vielfältige Varianten der Arbeitszeit. Basierend auf rechtlichen Grundlagen, setzen sich Arbeitszeiten aus den folgenden vier Instrumenten zusammen:

  • Dauer der Arbeitszeit
  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
  • Ort der Arbeit
  • Verwaltung der Arbeitszeit

Neben den gesetzlichen Regelungen, sind flankierende Maßnahmen zu vereinbaren, die das Privat- und Berufsleben möglichst optimal synchronisieren sowie die Gesundheit schützen.

Quelle: Hellert 2022

Abb. 3: Elemente der Arbeitszeitgestaltung

Die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit wird zwischen Arbeitgeber und -nehmer vertraglich vereinbart. Sie kann nur im Rahmen gesetzlicher und tarifrechtlicher Regelungen vereinbart werden. Klassische Varianten sind z. B. 100 %, 50 % oder 75 % Teilzeit, Jobsharing. Die Dauer der Arbeitszeit kann ferner mit der Verteilung kombiniert werden, z. B. über eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit.

Die Lage und Verteilung der Arbeitszeit bezieht sich auf den Beginn und das Ende der zu leistenden Arbeitszeit. Sie kann flexibel oder starr auf die Wochentage, die Woche, den Monat oder das Jahr verteilt werden. Aus der flexiblen Gestaltung von Lage und Dauer ergeben sich wiederum mögliche individuelle Arbeitszeitmodelle, z. B. die 4-Tage Woche. Die individuelle Flexibilität wird dabei von den betrieblichen Erfordernissen eingegrenzt. Beispielsweise durch die Besetzung einer Service-Hotline während bestimmter Zeitfenster oder durch den Personaleinsatz in der Produktion.

Inzwischen hat das dritte Element, der Arbeitsort an Bedeutung gewonnen. Die modernen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten begünstigen die Nutzung von mobilen Endgeräten an unterschiedlichen Arbeitsorten z. B. im Homeoffice, der Telearbeit, im Außendienst oder einem selbst gewählten temporären Arbeitsort. Beschäftige arbeiten nicht ausschließlich am fest eingerichteten Arbeitsplatz im Unternehmen, sondern können ihren jeweiligen Arbeitsplatz frei wählen. Ein mobiler Arbeitsort kann innerhalb des Unternehmens z. B. Desk-Sharing sein, im privaten Wohnbereich oder eine externe Office-Sharing Variante.

Die Verwaltung der geleisteten Arbeitszeiten (§16 ArbZG) können bei flexiblem Arbeitszeitmanagement als Arbeitszeitkonten z. B. über eine spezielle Software oder klassisch über eine Arbeitszeittabelle erfolgen und nach Vereinbarung und rechtlicher Grundlage ausgeglichen werden. Basis für die verstetigte Entlohnung ist die arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit. Das Arbeitszeitkonto wird kontinuierlich geführt, stellt die Differenz zwischen IST und SOLL der Arbeitszeit dar und ist im vereinbarten Zeitraum (rechtliche Grundlagen beachten) auszugleichen (monatlich, jährlich). Es kann somit als zentrales Steuerungsinstrument für Flexibilität wirken, beispielsweise bei...

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