Im Falle der Einführung der flexiblen Arbeitszeit sollten Regelungen über die Verantwortlichkeit für die Zeitkontensteuerung und den Ausgleich des Zeitkontos bei Ausscheiden getroffen werden. Für die Zeitkontensteuerung wird häufig auf das sogenannte "Ampel-Modell" zurückgegriffen, das die Verantwortlichkeit für die Saldensteuerung in Abhängigkeit vom Stand des Zeitsaldos regelt.

 

Formulierungsvorschlag

  1. Differenzen zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit werden fortlaufend auf einem Arbeitszeitkonto saldiert. Das Arbeitszeitkonto hat eine Bandbreite von +/- 40 Stunden. Zeitsalden innerhalb des Arbeitszeitkontos sind keine Mehrarbeit.
  2. Der Mitarbeiter ist innerhalb einer Bandbreite von +/- 20 Stunden ("Grüner Bereich" als grundsätzlich einzuhaltender Zielbereich des Zeitkontos) für die Steuerung des Zeitsaldos selbst verantwortlich. Außerhalb dieser Bandbreite ("gelber Bereich" bis +/- 30 Stunden) stimmt er die weitere Saldenentwicklung mit dem Vorgesetzten ab; ein weiterer Aufbau des Zeitsaldos in den gelben Bereich hinein ist nur mit Zustimmung des Vorgesetzten zulässig.
  3. Außerhalb einer Bandbreite von +/- 30 Stunden ("Roter Bereich") kann der Vorgesetzte ggf. auch einseitig Maßnahmen (Freizeitnahme/zusätzliche Arbeitszeiten) anordnen, um den Saldo nach "Grün" zurückzuführen. Die Interessen des Arbeitnehmers sind angemessen zu berücksichtigen.
  4. Im Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers ist das Zeitkonto durch entsprechende Freizeitnahme bzw. Nacharbeit so auszugleichen, dass es mit Ausscheiden bei "0" ausläuft. Der Arbeitgeber ist berechtigt, zu diesem Zweck die erforderlichen Arbeitszeiten bzw. Freizeitnahme anzuordnen. Soweit positive Restsalden aus Gründen verbleiben, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, werden diese zum aktuellen Stundensatz ausgezahlt. Negative Restsalden werden mit dem Entgelt verrechnet, soweit diese Salden auf eigenen Wunsch des Arbeitnehmers entstanden sind.

Eine Weiterentwicklung des Ampelkontos stellt das "Leitplankenkonto" dar, in dem die persönliche Arbeitszeitflexibilität des Arbeitnehmers durch eine permanente feste Saldengrenze im Plus- und Minusbereich (als fortlaufend einzuhaltende "Leitplanken" der eigenverantwortlichen Arbeitszeitsteuerung) begrenzt wird und der Aufbau von Zeitsalden außerhalb dieser Grenzen aufgrund betrieblicher Regelung nicht bzw. nur nach besonderer Rücksprache (Einholung der Zustimmung der Führungskraft und ggf. des Betriebsrats) zulässig ist. In der Praxis haben sich derartige Zeitkontenmodelle häufig als effektiver bei der Zeitsaldensteuerung erwiesen als traditionelle Ampelkonten.

Erlaubt der Arbeitgeber denjenigen Arbeitnehmern, die an der flexiblen Arbeitszeit teilnehmen, die Verrechnung von Überstunden als Arbeitszeit, muss er aus Gründen der Gleichbehandlung vergleichbaren Angestellten mit fester Arbeitszeit für geleistete Überstunden bezahlte Arbeitsbefreiung gewähren, wenn er keine sachlichen Gründe für die unterschiedliche Behandlung geltend machen kann.

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