Beim BMAS besteht ein Ausschuss für Arbeitsstätten, dessen Mitglieder aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren Personen, z. B. aus der Wissenschaft, vertreten sind.[1]

Der Ausschuss ermittelt die dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechenden Regeln. Weiter ermittelt er die Regeln und Erkenntnisse, wie die Anforderungen der ArbStättV erfüllt werden könne. Die Ergebnisse der Ermittlungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festgehalten.

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