Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1]

 
Praxis-Beispiel

Leistungsberechnung

 
Arbeitnehmer, verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse. III, individueller Zusatzbeitrag KV 1,6 %.  
Monatliches Bruttoentgelt 3.500,00 EUR
Tägliches Bemessungsentgelt (Monatswert × 12 : 365) 115,07 EUR
./. Sozialversicherungsbeiträge (20-%-Pauschale) 23,01 EUR
./. Lohnsteuer 5,56 EUR
= Tägliches Leistungsentgelt 86,50 EUR
× Leistungssatz 67 % 57,96 EUR
Arbeitslosengeld für volle Monate (Tagessatz × 30) 1.738,65 EUR

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