Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag der Betroffenen über die Frage, ob eine (abhängige) Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.[2]

Die Agenturen für Arbeit sind bei ihren Entscheidungen über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld an eine Statusentscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund gebunden. Diese Bindungswirkung besteht im Grundsatz unverändert auch nach den zum 1.4.2022 reformierten Regelungen zum Statusfeststellungsverfahren.[3] Seit 1.4.2022 entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund allerdings nur noch über den "Erwerbsstatus" als Element einer möglichen Sozialversicherungspflicht und nicht mehr über das Vorliegen der konkreten Versicherungspflicht nach dem SGB III.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge