Kurzbeschreibung

Ist nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Steuerbefreiung von einem Antrag abhängig, darf der Lohnsteuerabzug nur dann unterbleiben, wenn das Betriebsstättenfinanzamt bescheinigt, dass der Arbeitslohn nicht der deutschen Lohnsteuer unterliegt.

Wichtige Hinweise

Hinweis

Der Antrag auf die "Freistellungsbescheinigung nach dem DBA" wird mit 3 Durchschriften gedruckt - insgesamt also 4 Seiten.

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