Ebenfalls mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, innerhalb von 6 Wochen, sind geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen anzumelden. Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist der Personengruppenschlüssel "109" bzw. für die kurzfristige Beschäftigung der Personengruppenschlüssel "110" zu verwenden.

 
Wichtig

Vorbeschäftigungen bei kurzfristigen Beschäftigungen

Bei Eingang einer Anmeldung für einen kurzfristig Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale seit 1.1.2022 verpflichtet, folgende Tatbestände unverzüglich an den Arbeitgeber zurückzumelden: Ob zum Zeitpunkt der Anmeldung für den Arbeitnehmer

  • weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder
  • im vorangegangenen Zeitraum im Kalenderjahr bestanden haben.

Bei der Rückmeldung werden nur die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung berücksichtigt. Eine nachträgliche Änderung der Meldehistorie führt nicht zu einer Korrektur der Rückmeldung durch die Minijob-Zentrale.

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