Das BQFG enthält allgemeine Kriterien für die Bewertung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und regelt vor allem für die nicht reglementierten Berufe (insbesondere anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und nicht zulassungspflichtiges Handwerk) das entsprechende Verfahren. Für diese Berufe wird ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geschaffen.

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