Zusammenfassung

Seit dem 1.4.2012 gilt das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 6.12.2011.

Die jüngsten Änderungen ergeben sich aus Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes vom 3.12.2020 (BGBl. I S. 2702).

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG oder auch "Anerkennungsgesetz", wie es in der abgekürzten Sprachform benannt wird, dient der besseren Verwertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im deutschen Arbeitsmarkt und fördert qualifikationsnahe Beschäftigung. Es trägt damit zur Sicherung des Fachkräfteangebotes sowie zur besseren Integration in Deutschland lebender Migrantinnen und Migranten bei. Zudem erleichtert es die Eingliederung von neu Zuwandernden in den deutschen Arbeitsmarkt und erhöht so die Attraktivität Deutschlands für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland.

Zusätzliche Bedeutung hat das BQFG erlangt durch die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, vorrangig geregelt durch Art. 3 Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307).

1 Arbeitsmarktlage

Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften wird aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren stark ansteigen. Der insbesondere in höheren Qualifikationssegmenten und in spezifischen Berufsfeldern bereits bestehende Fachkräftemangel wird sich in Zukunft ausweiten. Indiz für das rückläufige Inlandspotenzial sind die Zahlen der Schulabgänger in Deutschland, die von 2008 bis 2025 um rund 24 % zurückgehen werden. Bei den Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife wird ein Rückgang um rund 15 % erwartet. Ohne Gegensteuerung werden die demografischen Effekte massive Auswirkungen auf die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland haben und regionale Ungleichgewichte verstärken.

Deshalb müssen alle im Inland vorhandenen Qualifikationspotenziale besser genutzt und das vorhandene Wissenskapital gezielter aktiviert werden. Dabei sind auch im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen in den Blick zu nehmen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu verbessern.

2 Berufliche Qualifikationen im Ausland

Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben, konnten diese aber auf dem deutschen Arbeitsmarkt oft nicht angemessen einsetzen, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe fehlen. Aus diesem Grunde wurden durch das BQFG die Verfahren zur Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ausgeweitet, vereinfacht und verbessert. Regelungsziel war und ist es, nach Deutschland mitgebrachte Berufsabschlüsse und sonstige berufsrelevante Qualifikationen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Berufsgruppen in möglichst einheitlichen Verfahren für den Einzelnen wie für Arbeitgeber besser verwertbar zu machen.

2.1 Gleichwertigkeit

Das BQFG regelt die Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise mit inländischen Ausbildungsnachweisen. Die bis zu seinem Inkrafttreten am 1.4.2012 bestehenden Unterschiede in der Behandlung verschiedener Berufs- und Personengruppen wurden so weit wie möglich aufgehoben und sowohl für im Ausland Qualifizierte als auch für Arbeitgeber und Betriebe transparente und nachvollziehbare Verfahren geschaffen.

Eingeführt wurden zum einen neue Rechtsansprüche für Personen- und Berufsgruppen, denen bis dahin keine entsprechenden Verfahren offenstanden. Insbesondere wurden diejenigen Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen aufgehoben bzw. modifiziert, die an die Staatsangehörigkeit der Antragsteller anknüpfen. Ausschlaggebend für die Verfahren nach diesem Gesetz sind seither nur noch Inhalt und Qualität der Qualifikationen.

2.2 Verfahrensvereinfachung

Zum anderen sieht das Gesetz im Interesse der Transparenz und Vereinfachung der entsprechenden Verfahren eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der Kriterien für die Bewertung im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise und sonstiger Berufsqualifikationen vor. Im Rahmen der Verfahren sind neben im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen ergänzend auch sonstige nachgewiesene Berufsqualifikationen der Antragsteller (insbesondere die einschlägige Berufserfahrung) zu berücksichtigen.

2.3 Berufsanerkennung für Flüchtlinge

Auch für Flüchtlinge kann die Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle spielen. Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist in einigen Berufen zwingende Voraussetzung (z. B. bei Ärzten, Lehrern oder Krankenpflegepersonal). Auch in anderen Berufen erhöht eine Anerkennung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil Arbeitgeber besser einschätzen können, was die Bewerberin oder der Bewerber gelernt haben.

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