Für Schwangere und Jugendliche ist Akkordarbeit und tempoabhängige Arbeit grundsätzlich verboten.[1] Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich:

  • Für Schwangere kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Frau und Kind nicht befürchten lassen.
  • Jugendliche dürfen im Akkord beschäftigt werden, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist oder wenn sie eine Berufsausbildung für diese Beschäftigung abgeschlossen haben und in beiden Fällen ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.[2]

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