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Akkordarbeit

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Zusammenfassung

 
Begriff

Akkordarbeit liegt regelmäßig dann vor, wenn in einem Arbeitsverhältnis die Grundlage für die Entlohnung des Arbeitnehmers nicht (nur) die Dauer der Arbeitszeit, sondern (hauptsächlich) die Erbringung einer gewissen Leistung in einer bestimmten Zeit ist. Diese Leistung wird meist in Stückzahlen gemessen.

Steuerlicher Arbeitslohn liegt auch dann vor, wenn sich dessen Höhe nach dem Arbeitserfolg richtet. Wird der Akkordlohn immer wiederkehrend gezahlt, handelt es sich um laufenden Arbeitslohn.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen finden sich in § 87 BetrVG, § 23 JArbSchG und § 11 MuSchG. Rechtsprechung: BAG, Urteil v. 15.3.1960, 1 AZR 301/57 (Gefahrtragung für Misslingen der Arbeit liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber).

Sozialversicherung: Wichtige Rechtsquellen des Sozialversicherungsrechts sind §§ 14 Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 1 SGB IV.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Akkordlohn pflichtig pflichtig
Zuschläge zum Akkordlohn pflichtig pflichtig

Arbeitsrecht

1 Definition und Abgrenzung zum Zeitlohn

Im Gegensatz zum Zeitlohn, bei dem sich das Arbeitsentgelt nach der Länge der Arbeitszeit bemisst, wird beim Akkordlohn das Arbeitsentgelt nach dem erzielten Arbeitsergebnis ohne Rücksicht auf die Arbeitszeit bemessen. Der Akkordlohn wird deshalb häufig auch Leistungslohn genannt.

Der Akkordlohn ist nach der Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet, dass seine Höhe proportional der Leistung des Arbeitnehmers entspricht und sich deshalb jede Änderung der Arbeitsleistung unmittelbar auf die Höhe des gezahlten Entgelts auswirkt.[1] Dabei wird zunächst eine Normalleistung ermittelt, die zur tatsächlichen Leistung des Arbeitnehmers in Bezug gesetzt wird.[2]

 
Hinweis

Wann ist Akkordlohn sinnvoll?

Die Einführung von Akkordlohn ist nur dann möglich, wenn die Tätigkeit akkordfähig ist, d. h. die Arbeitsabläuf...

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