Der Betriebsrat hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei Beginn, Ende und der Verteilung der täglichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen.[74] Das bezieht sich auch auf die Einführung und Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen. Das BAG[75] hat hierzu ausgeführt:

Zitat

›Die Festlegung des Ausgleichszeitraums für die Einhaltung der Wochenarbeitszeit sowie der Umfang der Schwankungsbreite eines Arbeitszeitkontos sind zwar nach § 87 I Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. (...) Nach dieser Vorschrift hat ein Betriebsrat mitzubestimmen bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Das Mitbestimmungsrecht dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen.‹

Das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG besteht allerdings nur insoweit, als abschließende zwingende gesetzliche oder tarifliche Regelungen fehlen.[76] Besteht eine zwingende Mitbestimmung des Betriebsrates, empfiehlt es sich, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.[77] Der Vorteil ist, dass damit eine betriebliche Regelung geschaffen werden kann, die für alle Beteiligten transparent und verlässlich ist. Dadurch entsteht einerseits ein rechtssicherer Handlungsrahmen, innerhalb dessen gleichzeitig ein flexibler Spielraum möglich ist.[78] Zusätzlich kann durch solche verlässlichen Spielregeln bei Mitarbeitern das Gefühl des Vertrauens gestärkt werden.

[74] Richardi, BetrVG/Richardi, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 87 Rn. 257.
[75] BAG, Urteil vom 26.09.2017, NZA 2018, 194; BAG, Beschl. v. 17.11.2015 – 1 ABR 76/13 = NZA 2016, 247.
[76] Richardi, BetrVG/Richardi, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 87 Rn. 263–274; ErfK/Kania, 19. Aufl. 2019, BetrVG § 87 Rn. 39–41.
[77] Siehe Interview mit Dr. Wolf Wehner (Deutsche Telekom) im Beitrag "Erfahrungen aus agilen Unternehmen".
[78] Siehe Interview mit Prof. Dr. Gunther Olesch (Phoenix Contact) sowie mit Karl-Heinz Hageni (IG Metall) im Beitrag "Erfahrungen aus agilen Unternehmen"; siehe auch Fay, Wagner, Wick, Flexibel in der Zeit, Arbeit im Betrieb, 5/2019, S. 14, 16.

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