Begriff

Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten wird. Die Änderungskündigung besteht daher aus 2 Willenserklärungen. Zusätzlich zur Kündigungserklärung muss ein bestimmtes bzw. bestimmbares Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen. Dieses Angebot muss bereits im Zeitpunkt des Kündigungszugangs den wesentlichen Inhalt der angestrebten Vertragsänderung so genau wiedergeben, dass sie durch bloße Zustimmung des Arbeitnehmers angenommen werden kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die Änderungskündigung ist in § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Nach der Rechtsprechung darf der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung grundsätzlich erst dann aussprechen, wenn keine objektiv mögliche und zumutbare Beschäftigung für den Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen besteht (BAG, Urteil v. 27.9.1984, 2 AZR 62/83).

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