Ein Leuchtturmprojekt ist der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). In der jetzt aktualisierten Fassung wird die Vergütung für Vorstände börsennotierter Unternehmen durch eine neue Nachhaltigkeitskomponente ergänzt. Hintergrund ist eine europäische Richtlinie: die Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Transparenz und Nachhaltigkeit sind die beiden Parameter, nach denen die Hauptversammlungen der Unternehmen die Neugestaltung der Vergütung billigen müssen. Was ist neu? Der Kodex betont in Grundsatz 23 die Ausrichtung der Vergütungspolitik auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Viele Firmen haben das aufgegriffen und in den Long Term Incentives nun neben den klassischen Finanzzielen einen weiteren Baustein mit Nachhaltigkeitszielen formuliert und incentiviert. So sind bei einem Softwarehersteller die Energieverbräuche der Rechenzentren und die Umweltzertifizierung der Standorte etabliert worden. Bei anderen Firmen war es der CO2-Fußabdruck. Die Firmen folgen dem, weil sie über die sogenannte "Entsprechenserklärung" begründen müssen, warum sie dies nicht tun. Das Verankern in der Vergütung zwingt dazu, die Ziele messbar zu machen. Das hat Auswirkung auf den gesamten Geschäftsprozess, der nun im Licht der Nachhaltigkeit betrachtet wird.

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