EuGH erklärt Bestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig
Die EU-Mindestlohnrichtlinie ist im Oktober 2022 in Kraft getreten. Die Richtlinie gibt vor, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen. Außerdem sieht sie vor, dass die EU-Mitglieder Aktionspläne aufstellen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt.
Dänemark hat gegen die EU-Mindestlohnrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt und nun teilweise Recht bekommen.
EuGH: Mindestlohnrichtlinie ist teilweise nichtig
Der EuGH stellte in seinem aktuellen Urteil vom 11. November 2025, Rechtssache C-19/23 fest, dass die EU-Mindestlohnrichtlinie in Teilen nicht mit Europarecht vereinbar ist. Die Europäische Union (EU) habe ihre Kompetenzen überschritten, indem sie in der Mindestlohnrichtlinie Kriterien zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne aufgestellt hat (wie Kaufkraft, Lohnniveau, Lohnverteilung, Wachstumsrate der Löhne und nationale Produktivität).
Dies wertete der EuGH als direkte Regelung des Arbeitsentgelts, wozu die EU nicht befugt ist. Sie darf mit einer Richtlinie lediglich die Arbeitsbedingungen regeln. Die Höhe der Löhne ist nach EU-Recht (Artikel 153 AEUV) Sache der Mitgliedsstaaten.
Der EuGH erklärte zudem eine Bestimmung der Mindestlohnrichtlinie für nichtig, nach der eine Senkung der Löhne nicht zulässig ist, wenn sie mit einer automatischen Anpassung verbunden ist. Abgesehen davon bleibt die Mindestlohnrichtlinie bestehen.
Was beinhaltet die Mindestlohnrichtlinie der EU?
Eines der wichtigsten Elemente der EU-Mindestlohnrichtlinie ist die Förderung und Erleichterung von Tarifverhandlungen über Löhne. Mit der Richtlinie werden Tarifverhandlungen in allen Mitgliedstaaten unterstützt, da in Ländern mit einer hohen tarifvertraglichen Abdeckung der Anteil der Geringverdienenden und die Lohnungleichheit tendenziell niedriger und die Mindestlöhne höher sind. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten, in denen die tarifvertragliche Abdeckung weniger als 80 Prozent beträgt, in der Richtlinie aufgefordert, einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen zu erstellen.
Tarifbindung weit weg von der Zielvorgabe
Die von der Richtlinie angestrebte Tarifbindungsquote von 80 Prozent wird in Deutschland weit verfehlt. Nach den neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes lag sie 2024 bundesweit bei gerade einmal 49 Prozent. Deutschland muss also weiterhin einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung vorlegen.
Der Mindestlohn erhöht sich in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Hierauf hat die Entscheidung des EuGH keine Auswirkungen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar zum EuGH-Urteil: EU darf keine Mindestlohn-Kriterien vorgeben
10 Jahre Mindestlohn: Notwendige Existenzsicherung oder ökonomischer Unsinn?
BAG-Urteil: Wo das Mindestlohngesetz in der Insolvenz endet
BAG-Urteil: Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor dem Studium
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
3.272
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.197
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.58816
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.449
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.2956
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.042
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.0302
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
8991
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
8592
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
831
-
Offboarding beginnt vor der Kündigung
18.06.2026
-
Wann muss ein Arbeitszeugnis korrigiert werden?
17.06.2026
-
Was eine unbesetzte Stelle wirklich kostet
11.06.2026
-
Wie viel Fußball ist am Arbeitsplatz erlaubt?
10.06.2026
-
Urlaub wegen Fußballfieber
10.06.2026
-
Früher Schluss wegen des Spielanpfiffs?
10.06.2026
-
Krankfeiern oder Schwänzen wegen der WM
10.06.2026
-
Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für eine Einstellung
08.06.20261
-
Wann Beschäftigte einen Betriebsrat gründen dürfen
03.06.2026
-
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich
01.06.2026