Leiharbeit: Zeitarbeit dauert im Schnitt nur drei Monate

Würden die Pläne im Koalitionsvertrag zu Equal Pay und zur Höchstüberlassungsdauer umgesetzt, würden sie nur wenige Zeitarbeitnehmer betreffen. Eine Studie des IAB zeigt nämlich, dass Leiharbeitsverhältnisse durchschnittlich lediglich drei Monate dauern. Tendenz jedoch steigend.

Lediglich jeder vierte Leiharbeitnehmer ist länger als neun Monate als Zeitarbeiter beschäftigt - lang genug also, um nach den Vorhaben der Koalition beim Einsatz in ein und demselben Unternehmen den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft zu erhalten. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor (IAB) hervor. Dauerten im Jahr 2000 etwa 22 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse länger als neun Monate, galt dies 2010 für 28 Prozent.

Nur 14 Prozent der Leiharbeitsverhälnisse länger als 18 Monate

Noch weniger Zeitarbeiter seien von der geplanten Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten betroffen. Denn nur jeder siebte Leiharbeitnehmer sei im Jahr 2010 länger als eineinhalb Jahre an ein Unternehmen ausgeliehen gewesen, stellten die Nürnberger Arbeitsmarktforscher fest. Insgesamt waren im Jahr 2012 nach IAB-Angaben 878 000 Männer und Frauen bei einem Leiharbeitsunternehmen beschäftigt.

Rückblick: Das sieht der Koalitionsvertrag vor

Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag haben sich Vertreter von CDU, CSU und SPD darauf verständigt, eine Passage im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) konkreter zu fassen. Die vage gesetzliche Formulierung, die Arbeitnehmerüberlassung erfolge "vorübergehend", soll präzisiert werden, "indem wir eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festlegen". Diese Pläne sollen bis Ende 2015 spätestens umgesetzt sein.

Dagegen regte sich bereits kurz nachdem sich die große Koalition auf eine Zusammenarbeit geeinigt hatte, Widerspruch. Personaldienstleister mahnten mehr Spielraum für Ausnahmen zu einer Überlassungsobergrenze an. Mehrjährige komplexe Projekte mit längerer Einarbeitungszeit, gerade im Bereich der Überlassung von Hochqualifizierten, seien andernfalls nicht zu stemmen, so die Kritik. Eine 18-Monatsgrenze erschwere zudem etwa die Elternzeit- oder Krankheitsvertretung. Juristisch knifflig ist zudem die Frage, inwieweit der deutsche Gesetzgeber mit Blick auf die EU -Leiharbeitsrichtlinie endgültig konkretisieren kann, wie lange eine vorübergehende Überlassung maximal dauern darf.

Geringer Akademiker-Anteil in der Zeitarbeit

Allerdings, das stellten die IAB-Forscher nun fest, sind Akademiker in der Branche vergleichsweise selten: Ihr Anteil beträgt hier weniger als fünf Prozent. Außerhalb der Zeitarbeit ist er dagegen mehr als doppelt so hoch.

Wenngleich die Dauer eines Zeitarbeit-Jobs grundsätzlich auch von der Qualifikation abhänge: Akademiker und Facharbeiter seien im Schnitt deutlich länger bei einem Personaldienstleister unter Vertrag als Ungelernte, so die IAB-Studie. Etwa 36 Prozent der Leiharbeiter mit Hochschulabschluss und 26 Prozent der Leiharbeiter mit Berufsausbildung waren nach neun Monaten nach wie vor im gleichen Zeitarbeitsunternehmen tätig. Hingegen weisen nur etwa 18 Prozent der Leiharbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung eine Beschäftigungsdauer von neun Monaten beim gleichen Zeitarbeitsbetrieb auf.

Langfristig keine Substitution von Festangestellten

Nicht bestätigt sehen die Forscher Vermutungen, dass in den letzten Jahren Firmen zunehmend reguläre Arbeitskräfte durch langfristig angestellte Leiharbeiter ersetzten. Dennoch bleibe Leiharbeit für viele Beschäftigten nur eine kurze Episode in ihrem Arbeitsleben: Im Schnitt ende ein Job bei einem Leiharbeitsunternehmen bereits nach drei Monaten. In den letzten Jahren habe es allerdings eine "schwache Tendenz zu längeren Beschäftigungsverhältnissen" gegeben.

Hinweis: Mehr dazu, wie Sie sich die Personaldienstleister gegen die Pläne der Bundesregierung in Stellung bringen und welche Rolle Europa dabei spielen kann, lesen Sie in der Ausgabe (08/2014) des Personalmagazins.

dpa