Zeitarbeit dauert im Schnitt nur drei Monate
Lediglich jeder vierte Leiharbeitnehmer ist länger als neun Monate als Zeitarbeiter beschäftigt - lang genug also, um nach den Vorhaben der Koalition beim Einsatz in ein und demselben Unternehmen den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft zu erhalten. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hervor (IAB) hervor. Dauerten im Jahr 2000 etwa 22 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse länger als neun Monate, galt dies 2010 für 28 Prozent.
Nur 14 Prozent der Leiharbeitsverhälnisse länger als 18 Monate
Noch weniger Zeitarbeiter seien von der geplanten Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten betroffen. Denn nur jeder siebte Leiharbeitnehmer sei im Jahr 2010 länger als eineinhalb Jahre an ein Unternehmen ausgeliehen gewesen, stellten die Nürnberger Arbeitsmarktforscher fest. Insgesamt waren im Jahr 2012 nach IAB-Angaben 878 000 Männer und Frauen bei einem Leiharbeitsunternehmen beschäftigt.
Rückblick: Das sieht der Koalitionsvertrag vor
Zur Erinnerung: Im Koalitionsvertrag haben sich Vertreter von CDU, CSU und SPD darauf verständigt, eine Passage im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) konkreter zu fassen. Die vage gesetzliche Formulierung, die Arbeitnehmerüberlassung erfolge "vorübergehend", soll präzisiert werden, "indem wir eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten gesetzlich festlegen". Diese Pläne sollen bis Ende 2015 spätestens umgesetzt sein.
Dagegen regte sich bereits kurz nachdem sich die große Koalition auf eine Zusammenarbeit geeinigt hatte, Widerspruch. Personaldienstleister mahnten mehr Spielraum für Ausnahmen zu einer Überlassungsobergrenze an. Mehrjährige komplexe Projekte mit längerer Einarbeitungszeit, gerade im Bereich der Überlassung von Hochqualifizierten, seien andernfalls nicht zu stemmen, so die Kritik. Eine 18-Monatsgrenze erschwere zudem etwa die Elternzeit- oder Krankheitsvertretung. Juristisch knifflig ist zudem die Frage, inwieweit der deutsche Gesetzgeber mit Blick auf die EU -Leiharbeitsrichtlinie endgültig konkretisieren kann, wie lange eine vorübergehende Überlassung maximal dauern darf.
Geringer Akademiker-Anteil in der Zeitarbeit
Allerdings, das stellten die IAB-Forscher nun fest, sind Akademiker in der Branche vergleichsweise selten: Ihr Anteil beträgt hier weniger als fünf Prozent. Außerhalb der Zeitarbeit ist er dagegen mehr als doppelt so hoch.
Wenngleich die Dauer eines Zeitarbeit-Jobs grundsätzlich auch von der Qualifikation abhänge: Akademiker und Facharbeiter seien im Schnitt deutlich länger bei einem Personaldienstleister unter Vertrag als Ungelernte, so die IAB-Studie. Etwa 36 Prozent der Leiharbeiter mit Hochschulabschluss und 26 Prozent der Leiharbeiter mit Berufsausbildung waren nach neun Monaten nach wie vor im gleichen Zeitarbeitsunternehmen tätig. Hingegen weisen nur etwa 18 Prozent der Leiharbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung eine Beschäftigungsdauer von neun Monaten beim gleichen Zeitarbeitsbetrieb auf.
Langfristig keine Substitution von Festangestellten
Nicht bestätigt sehen die Forscher Vermutungen, dass in den letzten Jahren Firmen zunehmend reguläre Arbeitskräfte durch langfristig angestellte Leiharbeiter ersetzten. Dennoch bleibe Leiharbeit für viele Beschäftigten nur eine kurze Episode in ihrem Arbeitsleben: Im Schnitt ende ein Job bei einem Leiharbeitsunternehmen bereits nach drei Monaten. In den letzten Jahren habe es allerdings eine "schwache Tendenz zu längeren Beschäftigungsverhältnissen" gegeben.
Hinweis: Mehr dazu, wie Sie sich die Personaldienstleister gegen die Pläne der Bundesregierung in Stellung bringen und welche Rolle Europa dabei spielen kann, lesen Sie in der Ausgabe (08/2014) des Personalmagazins.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
2.8296
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
2.714
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.851
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
1.3222
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
1.169
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.09116
-
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
975
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
918
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
9111
-
Freistellung nach Kündigung: Was Arbeitgeber beachten müssen
9093
-
Fristgerechte Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ist fraglich
08.04.2026
-
Arbeitgeber muss zusammenhängenden Urlaub gewähren
07.04.2026
-
Wann Sonntagsarbeit erlaubt ist
02.04.2026
-
Unwirksame Versetzung eines Abteilungsleiters
01.04.2026
-
Feiertagszuschlag am Ostersonntag – kann eine betriebliche Übung entstehen?
31.03.2026
-
Pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unzulässig
30.03.2026
-
Was bei einem Arbeitsausfall wegen Flugstreichung gilt
25.03.20261
-
Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
24.03.2026
-
Mitbestimmungsgesetz wird 50 – und immer öfter ausgehebelt
23.03.2026
-
EuGH nimmt Stellung zur Kündigung nach Kirchenaustritt
19.03.2026