
In Unternehmen werden die Weihnachtsfeiern geplant. Wer Arbeitsrechtler bei den Vorbereitung der schönen Dingen des Lebens ausgrenzt, muss mit Gegenangriffen rechnen, meint Thomas Muschiol in seiner Kolumne "Arbeitsrecht.
Weihnachten steht vor der Tür und damit die Aufgabe für die Personalabteilungen, sich mit der Planung der traditionellen Weihnachtsfeier zu beschäftigen.
Für Sie als Personalexperte endlich einmal eine Tätigkeit, die sich allein mit den schönen Dingen des Lebens beschäftigt und bei der man in gemütlichen Vorbesprechungsrunden schon einmal das für die Weihnachtsfeier vorgesehene Gebäck ausprobieren kann.
Ich hatte Gelegenheit, in eine solche Planungsrunde eingeladen zu werden und freute mich schon darauf, meine Ideen über die Menüabfolge und vor allem zur endlich mal richtig guten Weinauswahl vortragen zu dürfen. Aber Sie ahnen es: Erst am Schluss erteilte man mir das Wort, weil man angeblich noch wissen wollte, worauf man bei einer Weihnachtsfeier „rechtlich so achten müsse“. Dass ich bei dieser Frage in eine Runde feixender Kollegen schauen musste, steigerte meine Enttäuschung über die Ausgrenzung meines Berufstands von den schönen Dingen im Leben ins Unermessliche.
Eigentlich hätte ich die Runde unter Protest verlassen müssen, besann mich aber auf meine Fachehre und ging zum Gegenangriff über: „Rechtsfragen zum Thema Weihnachtsfest“, so begann ich meinen 30-minütigen Vortrag, gäbe es nicht nur unendlich viele, sondern auch so wichtige, dass ich mich schon wundere, wieso mir diese Frage erst jetzt gestellt werde. Da müsse in der Vergangenheit ja einiges schiefgelaufen sein. Zum Beispiel habe man ja gerade beschlossen, dass Mitarbeiter, die nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen, zeitgleich mit sinnlosen Lagerarbeiten beschäftigt werden. Wenn das mal kein AGG-Thema ist. Und was die Tombola betrifft, so zeigte ich mich darüber entsetzt, in welcher lohnsteuerlichen Grauzone man sich bewege.
Und dann gibt es ja noch Haftungsfragen! Wenn man schon fest damit rechne, dass auch dieses Jahr wieder eine Rauferei zwischen den Abteilungen Versand und Buchhaltung stattfinden werde, dann müsse man doch reagieren und sicherstellen, dass jemand die Veranstaltung für beendet erklärt bevor die Fäuste fliegen.
Hier unterbrach mich der beim Wort „Haftungsfragen“ sichtlich erblasste Personalleiter mit den Worten: „Sie meinen also, wir sollten es lieber ganz sein lassen?“ Jetzt hatte ich es in der Hand! Einen Satz noch und ich sehe schon den Aushang am Schwarzen Brett vor mir: „Die Weihnachtsfeier muss aus arbeitsrechtlichen Gründen leider ausfallen.“ Gerettet wurde die Situation übrigens vom Auszubildenden, der mir reaktionsschnell die Getränkeliste in die Hand drückte und mich unter Zustimmung aller Anwesenden bat, die Auswahl der richtigen Rotweinsorte vorzunehmen.
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Schlagworte zum Thema: Arbeitsrecht, Weihnachten
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