Der Altersfaktor ist eine maßgebliche Größe bei der Berechnung der Versorgungspunkte. Er wurde unter Beachtung versicherungsmathematischer Grundsätze in der folgenden Punktetabelle definiert:

 
Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor Alter Faktor
17 3,1 29 2,1 41 1,5 53 1,0
18 3,0 30 2,0 42 1,4 54 1,0
19 2,9 31 2,0 43 1,4 55 1,0
20 2,8 32 1,9 44 1,3 56 1,0
21 2,7 33 1,9 45 1,3 57 0,9
22 2,6 34 1,8 46 1,3 58 0,9
23 2,5 35 1,7 47 1,2 59 0,9
24 2,4 36 1,7 48 1,2 60 0,9
25 2,4 37 1,6 49 1,2 61 0,9
26 2,3 38 1,6 50 1,1 62 0,8
27 2,2 39 1,6 51 1,1 63 0,8
28 2,2 40 1,5 52 1,1 64 u. älter 0,8

Die Punktetabelle berücksichtigt biometrische Annahmen wie z. B. Rentenbeginn und ­Lebenserwartung (Rentenbezugsdauer). Sie ist auf eine Verrentung mit Vollendung des 65. Lebensjahres kalkuliert, berücksichtigt aber auch Häufigkeit und Höhe von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Darüber hinaus unterstellt die Tabelle eine bestimmte Verzinsung der Beiträge. Im Punktemodell werden Leistungen zugesagt, die sich ergeben, wenn man einen Gesamtbeitrag von 4 % vollständig in ein kapitalgedecktes System einzahlen würde. Daraus folgt, dass bei einer Leistungsberechnung auch Zinseffekte, die bei einer Kapitaldeckung eintreten und zu einer Leistungserhöhung führen würden, Berücksichtigung finden müssen. Dementsprechend liegt der Punktetabelle ein Rechnungszins von 3,25 % in der Anwartschaftsphase und ein Zinssatz von 5,25 % in der Rentenbezugsphase zugrunde. Dies erklärt, warum die Versorgungspunkte in den Anfangsjahren höher bewertet werden als in den späteren Jahren. Je jünger der Versicherte ist, desto länger ist der Verzinsungszeitraum und umso höher sind die erwirtschafteten Erträge.

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