Die Umlage wird von einem Arbeitsentgelt bis zu der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze berechnet; hierbei ist deren unterschiedliche Höhe in den Rechtskreisen Ost und West zu berücksichtigen (2024: mtl. 7.550 EUR/West bzw. 7.450 EUR/Ost; 2023: mtl. 7.300 EUR/West bzw. 7.100 EUR/Ost).

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